Vertrauliche Geburt
Das Gesetz zur vertraulichen Geburt, welches am 01.05.2014 in Kraft trat, bildet einen weiteren Baustein zum Schutz neugeborener Kinder, deren Mütter sich aus einer akuten, nicht zu lösenden Notsituation nicht für ein Leben mit dem Kind entscheiden können und sich gezwungen sehen, die Schwangerschaft und Geburt vor ihrer Umgebung zu verheimlichen. Sie können ihr Kind in einer Klinik anonym zur Welt bringen, werden ärztlich versorgt und das Kind wird zur Adoption vermittelt.
Wir als Schwangerschaftsberatungsstelle spielen dabei eine zentrale Rolle.
Sobald Sie eine Vertrauliche Geburt in Erwägung ziehen, ist es ratsam, zeitnah mit einer Beratungsstelle Kontakt aufzunehmen.
BERATUNG ZUR VERTRAULICHEN GEBURT
Wir führen mit Ihnen vertrauliche Beratungsgespräche, um alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, die Ihnen offen stehen und Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen. Diese Beratung kann auch anonym erfolgen.
Sollten Sie sich für den Weg der vertraulichen Geburt entscheiden, so wird nur die Beraterin Ihre richtige Identität erfahren. Keine weiteren Personen werden darüber informiert. Sie selbst wählen ein Pseudonym, unter welchem Sie in der weiteren Schwangerschaft mit den beteiligten Organisationen, z.B. der Geburtsklinik, im Kontakt sind.
Wir begleiten Sie intensiv durch die gesamte Zeit der Schwangerschaft und Geburt, halten für Sie den Kontakt zu den Behörden und stellen Kontakt zur Frauenarztpraxis, Klinik, Hebamme, etc. her. Sie können uns Beraterinnen uneingeschränkt vertrauen, weil wir der Schweigepflicht unterliegen und uns ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
WAS PASSIERT NACH DER GEBURT
Sie selbst können die Klinik nach der entsprechen Nachsorge wieder verlassen. Die Kosten, die für die Vorsorge, die Entbindung und die Nachsorge entstehen übernimmt das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Angelegenheiten.
Das Jugendamt wird über die Geburt des Kindes im Rahmen der Vertraulichen Geburt informiert, nimmt es in Obhut und vermittelt ggf. es zur Adoption.
Die Beraterin hinterlegt nach der Geburt Ihre Identität und die Daten Ihres Kindes in einem versiegelten Umschlag, welcher an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben geschickt wird.
Wir bieten nach der Geburt weitere Begleitung an, die Sie wahrnehmen können, wenn Sie möchten.
Bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens haben Sie noch die Möglichkeit sich anders zu entscheiden. Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten, auch zur Kontaktaufnahme mit dem Kind.
Sobald Ihr Kind 16 Jahre alt ist kann es auf Wunsch den Herkunftsnachweis beim Bundesamt für zivilgesellschaftliche Angelegenheiten einsehen, wenn Sie dem nicht widersprochen haben. Falls Sie der Einsichtnahme widersprechen möchten, müssen Sie sich dies rechtzeitig, nach Ablauf von 15 Jahren ab Geburt, vornehmen. Gerne beraten wir Sie dazu.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur anonymern E-Mail- und Chat-Beratung finden Sie auf der Internetseite: Hilfetelefon Schwangere in Not
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 8:30 - 13:00 Uhr
Wir bitten um vorige Terminvereinbarung.
Die Beratung ist kostenfrei und unabhängig von Weltanschauung und Religion.
Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ansprechpartner:in:
Gabriele
Kopp
Arbeitsgebiet:
Beratungsstelle
Hinweis zur Datensicherheit per E-Mail
Ilse
Schweikart
Arbeitsgebiet:
Beratungsstelle
Hinweis zur Datensicherheit per E-Mail
Stephanie
Schenk
Arbeitsgebiet:
Beratungsstelle
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