Inhalt zu Beratung rund um Schwangerschaft, Geburt und Familie
Wir beraten Sie
- zu sozialrechtlichen Fragen zum Thema Mutterschutz und Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Elternzeit, Unterhalt usw.
- zu praktischen und finanziellen Hilfen für Familien und Alleinerziehende
- bei Stress, Depression oder seelischen Krisen in der Schwangerschaft sowie nach der Geburt
- zur Planung der Kinderbetreuung und Rückkehr in den Beruf
- zu vorgeburtlichen Untersuchungen (Pränataldiagnostik) und bei möglicher Behinderung des Kindes
- bei Versterben eines Kindes in der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz danach
- zur Familienplanung und Verhütung
- bei unerfülltem Kinderwunsch
- im Schwangerschaftskonflikt (ohne Beratungsnachweis nach §219 StGB) und nach einem Schwangerschaftsabbruch
- zur Vertraulichen Geburt
Außerdem bieten wir sexualpädagogische Angebote für Schulklassen und Gruppen an.
Babyausstattung
Über die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ können Schwangere mit geringem Einkommen eine Beihilfe für die Schwangeren- und Babyausstattung beantragen. Den Antrag können Sie nur vor Geburt des Kindes mit folgenden Unterlagen bei uns stellen:
- Mutterpass
- Einkommensnachweise
- Pass
- Mietvertrag
Bezieherinnen von Bürgergeld können einmalige Beihilfen für die Schwangeren- und Babyausstattung über das Jobcenter beantragen. In besonderen Fällen kann auch hier eine ergänzende Beihilfe über die Bundesstiftung "Mutter und Kind" erfolgen. Wir informieren gerne darüber und sind bei der Antragsstellung behilflich.