Beratung rund um Schwangerschaft, Geburt und Familie

Inhalt zu Beratung rund um Schwangerschaft, Geburt und Familie

Wir beraten Sie

Schwangerschaftsbeihilfen

Schwangere mit geringem Einkommen können über die Bundesstiftung „Mutter und Kind" eine Beihilfe für die Babyausstattung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Familieneinkommen die vorgegebenen Grenzen nicht überschreitet.

Den Antrag können Sie vor Geburt des Kindes bei uns stellen.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Mutterpass
  • Einkommensnachweise
  • Pass
  • Mietvertrag

Bezieherinnen von Bürgergeld können einmalige Beihilfen für die Schwangeren- und Babyausstattung über das Jobcenter beantragen. In besonderen Fällen kann auch hier eine ergänzende Beihilfe über die Bundesstiftung "Mutter und Kind" erfolgen. Wir informieren gerne darüber und sind bei der Antragsstellung behilflich.

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