Das Gewalthilfegesetz – Meilenstein und Ungewissheiten

Inhalt zu Das Gewalthilfegesetz – Meilenstein und Ungewissheiten

„Gewalthilfegesetz“ in allen Instanzen verabschiedet.

Im Februar dieses Jahres hat der Frauengewaltschutz einen wichtigen Wendepunkt erreicht. Trotz des Scheiterns der Ampelregierung wurde das „Gewalthilfegesetz“ in allen Instanzen verabschiedet. Zum ersten Mal erhalten Frauen und Kinder einen Anspruch auf Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Bei immer neuen Meldungen über steigende Zahlen ist das wichtiger denn je.

Leider ist es jedoch wie bei vielen Rechtsansprüchen – wie dem Anspruch auf einen Kitaplatz oder für die Ganztagesbetreuung – noch ein langer Weg bis zur Umsetzung. Der Rechtsanspruch wird erst ab 2032 vollständig greifen. Bis dahin bleibt der Frauengewaltschutz ein Flickenteppich, bei dem jedes Bundesland und jede Kommune eigene Regelungen für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen vorgeben. Zukünftig werden die Bundesländer die Ausgestaltung der Finanzierung und des Angebots festlegen. Dafür erhalten sie bis mindestens Ende 2026 Zeit.

Für die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen bedeutet das eine große Ungewissheit. Erhalten wir mehr personelle Kapazitäten oder müssen wir vielleicht sogar kürzen? Welche räumlichen Gegebenheiten werden verpflichtend und können wir diese erfüllen? Was verändert sich dann an bürokratischen Abläufen?

Wir wünschen uns daher von der Politik eine praxisnahe und realistische Ausgestaltung des Gesetzes. Wir benötigen ausreichende personelle Kapazitäten und einen Rückgang des bürokratischen Aufwands. Es geht um das Leben und die Unversehrtheit von Frauen und Kindern. Die Chancen, die sich mit dem neuen Gesetz bieten, sollten genutzt werden.