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Beschützter Umgang JEDES KIND HAT EIN RECHT AUF KONTAKT MIT SEINEN ELTERN
Da jedes Kind - ein Recht auf Kontakt mit seinen Eltern hat (§ 18 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII) - bietet der SkF seit 2002 - den Kindern die Möglichkeit - sich mit dem getrennt lebenden Elternteil zu treffen.
Das Zusammentreffen findet in einem Spielzimmer unter Begleitung einer Mitarbeiterin in einer spannungsfreien Situation statt.
Falls nötig unterstützt diese die umgangsberechtigten Väter oder Mütter und achtet auf das Wohl des/ der Kindes/r.
Ziel dieser Umgangsregelung ist es, die Eltern in die Lage zu versetzen, die Kontakte in Zukunft eigenständig durchführen zu können.
- Für die Eltern stehen Fachkräfte für begleitende Gespräche zur Verfügung, - der konkrete Kontakt wird von geschulten UmgangsbegleiterInnen durchgeführt.
In der Regel werden 5 Termine (bzw. 10 Stunden) von den zuständigen Jugendämtern/ Sozielan Diensten genehmigtm die im Einzelfall auch erweitert werden können.
Die Termin finden vo Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr in den Räumen der Sozialdienst kath. Frauen statt.
Beim SkF ist für diesen Bereich zuständig:
Frau Christa Scheible-Hoffmann Telefon: 0721/ 91375 - 421
Ansonsten wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt oder den Sozialen Dienst Ihres Wohnbezirks (Stadt Karlsruhe oder Landkreis Karlsruhe), die als Kostenträger den Kontakt zu uns herstellen.
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