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Beratung Begleitung Fortbildung

Arbeitsgebiet Betreuungsrecht

Für Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können, kann vom zuständigen Amtsgericht auf Antrag eine Betreuung nach dem BtG eingerichtet werden. Voraussetzung für die Einrichtung einer Betreuung ist die Einschränkung der Handlungsfähigkeit eines Menschen aufgrund seelischer oder körperlicher Krankheit oder Behinderung.

Der Sozialdienst kath. Frauen e.V. (SKF) ist ein anerkannter Betreuungsverein nach dem Betreuungsgesetz (BtG). Unser Aufgabenbereich umfasst sowohl die Führung von Betreuungen als auch die Arbeit mit Ehrenamtlichen.

Unser Angebot für Ehrenamtliche: 

  • Hilfe und Unterstützung in Form von Beratungsgesprächen zu individuellen Fragestellungen.
  • Bei Bedarf persönliche Begleitung bei der Führung einer Betreuung.
  • Regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen:
    In Form von Gesprächsrunden zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch, zur Bearbeitung betreuungsrelevanter Themen und Fragestellungen im kleinen Kreis.
  • Seminare in Zusammenarbeit mit Fachreferenten
    (über die SKF – Zentrale in Dortmund bzw. den SKF – Diözesen-verein in Freiburg).
  • Informationsmaterial:
    Zu den Themen Sozialhilfe, Betreuungsrecht, Erkrankungen wie Demenz oder Alzheimer...
  • Beratung und Vorträge zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht.

Simone Nejma Dipl.-Pädagogin ( 0721 / 91375-21
Monika Haug Dipl.-Sozialarbeiterin (FH) ( 0721 / 91375-21
 
Fax: 0721 / 91375-75 oder Mail: btg@skf-karlsruhe.de